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 +§ 1 Schenkung und Eigentumsübertragung
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 +(1) Der Übergeber schenkt und übereignet der Universität des Saarlandes für das Universitätsarchiv das in seinem Eigentum stehende archivwürdige Schriftgut.
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 +(2) Mit Übergabe gehen das Eigentum sowie alle damit verbundenen Rechte, soweit rechtlich übertragbar, auf die Universität des Saarlandes über.
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 +(3) Mit der Übereignung werden die Unterlagen öffentliches Archivgut im Sinne des Saarländischen Archivgesetzes.
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 +§ 2 Rechte und Nutzung
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 +(1) Die Universität ist berechtigt, die Unterlagen dauerhaft zu verwahren, zu bewerten, zu ordnen, zu erschließen, zu digitalisieren, zu vervielfältigen und im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben öffentlich zugänglich zu machen.
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 +(2) Der Übergeber überträgt der Universität sämtliche ihm zustehenden Nutzungsrechte, soweit rechtlich möglich.
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 +(3) Urheber- und Persönlichkeitsrechte Dritter bleiben unberührt.
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 +§ 3 Archivische Behandlung
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 +Die archivische Bewertung, Ordnung, Verzeichnung und dauerhafte Aufbewahrung obliegt dem Universitätsarchiv. Eine Auflistung einzelner Unterlagen ist nicht Bestandteil dieses Vertrages.
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 +§ 4 Benutzung
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 +Die Benutzung richtet sich ausschließlich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Saarländischen Archivgesetz sowie der Archivordnung der Universität des Saarlandes in der jeweils geltenden Fassung.
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 +§ 5 Haftung
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 +Die Universität verwahrt das Archivgut mit der Sorgfalt, die sie in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt. Eine weitergehende Haftung wird, soweit gesetzlich zulässig, nicht übernommen.
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 +§ 6 Schlussbestimmungen
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 +Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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 +Saarbrücken, den _____________
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 +Für den Übergeber
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 +_____________________________
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 +Für die Universität des Saarlandes
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 +_____________________________
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 +(Vizepräsident für Verwaltung und Wirtschaftsführung)